AGBS

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1.1 Abschluss des Vertrages Eventservice: Mit seiner Unterschrift willigt der Kunde dem Abschluss eines Vertrages verbindlich zu. Mit der Unterschrift erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. 
1.2 Bezahlung: Mit dem Abschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50% fällig, die Restlichen 50 % werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. 
1.3 Leistungen: Der Umfang der Vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im gültigen Angebot. Anderweitige Vereinbarungen können nur in beiderseitigem Einvernehmen getroffen werden. - Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu oder Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die abgeänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise zu ändern, wenn es zu erheblichen oder nicht vorhersehbaren Erhöhungen behördlich festgelegter Tarife, Steuern oder Abgaben kommt und zwischen dem Zugang der Bestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Veranstaltung mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer Nachträglichen Änderung des Preises hat der Veranstalter den Kunden bis spätestens drei Wochen vor Veranstaltung darüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Der Kunde ist berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten. 
1.4 Rücktritt des Kunden: Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Rücktrittserklärung bis 30 Tage vor Beginn, erlaubt sich der Veranstalter die Anzahlung einzubehalten, bei späterem Rücktritt werden folgende prozentualen Anteile des Preises in Rechnung gestellt: Ab 30. bis 20. Tag vor Veranstaltung: 25% - ab 19. bis 10. Tag: 50% ab 9. bis 5. Tag: 75%. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen 100% des Preises. 
1.5 Rücktritt des Veranstalters: a) Vor Antritt der Veranstaltung: Der Veranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Veranstaltung durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in fällen höherer Gewalt. Der Kunde hat Anspruch auf volle Erstattung bereits bezahlter Beträge. 
b) Nach Antritt der Veranstaltung: Wenn der Kunde trotz Abmahnung des Veranstaltungsleiters nachhaltig stört oder sich Vertragswidrig verhält. Dies gilt auch, wenn der Kunde den in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen nicht entspricht. Kündigt der Veranstalter, so hat er Anspruch auf Einbehaltung des Veranstaltungspreises, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, soweit diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Bei der Kündigung nach Antritt der Veranstaltung wird der Veranstalter durch den jeweiligen Veranstaltungsleiter vertreten. In manchen der genannten Fälle sind evtl. Entstehende Mehrkosten vom Kunden zu tragen. 
1.6 Haftung des Veranstalters: Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: - die gewissenhafte Vorbereitung - die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger - die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen - die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. 
1.7 Beschränkung und Haftung: Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf den dreifachen Veranstaltungspreis, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einem dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist. 
1.8 Gewährleistungen: Die Ansprüche des Kunden bei Mangelhaftigkeit der Veranstaltung richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen rechts [§§ 651 c) bis f) BGB]. Gleiches gilt für den Abschluss unserer Gewährleistungen sowie für die von Gewährleistungsansprüchen [§ 651 g) BGB]. Schadensansprüche des Kunden [§ 651 f) BGB] unterliegen den in Nr. 7 genannten Haftungsbeschränkungen. 
1.9 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach programmgemäßer Beendigung der Veranstaltung schriftlich an den Veranstalter zu stellen. Für später eingegebene Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen. 
1.10 Mitwirkungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Kunde ist auch verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Veranstaltungsleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies Möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 
1.11 Veranstaltungsleitung: Änderungen in der Veranstaltungsleitung können kurzfristig auftreten und berechtigen nicht zum kostenlosen Rücktritt vom Vertrag. 
1.12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstalters hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 
1.13 Gerichtsstand Leistungs- und Erfüllungsort: Ist der Firmensitz des Veranstalters. 

2.Leistungsabwicklung Personalstellung 

2.1 Das vom Kunden angeforderte Personal erfolgt unter Angaben des Anforderungsprofils von Hubers. Die Bestellung hat schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu erfolgen. Telefonische und mündliche Bestellungen bei unplanmäßigen Ad-hoc-Einsätzen müssen von dem Kunden spätestens am Folgetag schriftlich, per Fax oder E-Mail nachgereicht werden. 
2.2 Die Arbeitszeiten der Mitarbeiter von Hubers werden in den Einsatznachweisen von uns dokumentiert. Bei Einsätzen von längerer Dauer eines Mitarbeiters werden Einzeleinsatznachweise, bei Tageseinsätzen mit mehreren Mitarbeitern Sammeleinsatznachweise verwendet. Ein bevollmächtigter Vertreter des Kunden ist dazu verpflichtet, jeden Einsatznachweis zu prüfen, abzuzeichnen und unmittelbar an unser Büro zurückzugeben. Ist Vorort kein bevollmächtigter Mitarbeiter des Kunden anzutreffen, der den Einsatznachweis unterzeichnen kann, so sind die Mitarbeiter von Hubers stattdessen dazu berechtigt. 
2.3 Die Mindesteinsatzdauer pro Mitarbeiter beträgt grundsätzlich 4 Stunden am Tag. Bei Einsätzen von bis zu 4 Stunden wird keine Pause berechnet. Bei längeren Arbeitszeiten kommt mindestens ein Pausenabzug von 30 Minuten zustanden – vorausgesetzt, dass diese Pausenzeit auch tatsächlich gewährt wurde. 
2.4 Bei Arbeitszeiten ab 6 Stunden ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen eingehalten werden. Die Mitarbeiter von Hubers haben keinen Anspruch auf eine unentgeltliche Pausenverpflegung. Allerdings muss die Möglichkeit eines Erwerbs von Pausenverpflegung durch den Kunden gewährleistet sein. 
2.5 Es gilt für die Mitarbeiter von Hubers ein striktes Alkoholkonsumverbot während des gesamten Arbeitseinsatzes. Sollte ein Mitarbeiter von uns sich an diese Vorschrift nicht halten, so hat der Kunde die Befugnis, diesen Mitarbeiter sofort zu entfernen. 
2.6 Die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind vom Kunden verpflichtend einzuhalten. Insbesondere ist der Kunde dazu verpflichtet, eine angemessene Umkleidemöglichkeit für die Mitarbeiter von Hubers zur Verfügung zu stellen. 

3. Leistungsabrechnung 

3.1 Die bestätigten Einsatznachweise sind Basis der Abrechnung. Bei Kurzeisätzen wird nach Ende des Einsatzes abgerechnet, bei längeren Einsätzen wöchentlich bzw. monatlich. Hierbei sind die vereinbarten Stundentarife maßgebend, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
3.2 Hubers-Veranstaltungsservice behält sich vor, eine entsprechende Erhöhung des Stundenlohns, wenn durch die Anwendung des Tarifvertrags Lohnerhöhungen eintreten, wenn unsere Mitarbeiter gegen andere solche mit höheren Qualifikationen ausgetauscht werden oder wenn Umstände, die Hubers Veranstaltungsservice nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen. 
3.3 Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge 10 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Hubers-Veranstaltungsservice ist dazu berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu berechnen, sollte das Zahlungsziel überschritten werden. 
3.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur gegen unbestrittene oder gerichtliche festgestellte Ansprüche möglich. 
3.5 In den Verrechnungssätzen sind keine Zuschläge für Mehr-, Sonntags-, Nacht-, und Feiertagsarbeit enthalten. Sie fallen nur an, wenn der Kunde Arbeiten zu solchen Zeiten anfordert. 
Zuschläge zum Stundensatz:
a) Nachtarbeit (zwischen 22:00 – 6:00 Uhr) 25%
b) Feiertagsarbeit 100%
c) 31.12. ab 14:00 Uhr 125%
d) 24.12. ab 14:00 Uhr 150%
e) 25.12., 26.12. und 01.05. (ganztags) 150%
Hubers muss über benötigte Informationen sowie Änderungen rechtzeitig von Seiten des Kunden verpflichtend informiert werden. 
3.6 Es fallen in der Regel keine Fahrtkosten an, wenn der Einsatz im Umkreis von 10 KM vom Standort von Hubers ist. Darüber hinaus, fallen wie folgt pro Fahrzeug an:

Zu den jeweiligen Veranstaltungsorten fallen Anfahrtskosten (hin- und Rückfahrt von bis Ispringen) wie folgt und pro Fahrzeug an:

Zone 1 bis 50 KM 32,90 € pro Fahrzeug 
Zone 2 51 KM – 100 KM 59,90 € pro Fahrzeug
Zone 3 101 KM – 150 KM 73,90 € pro Fahrzeug
Zone 4 151 KM – 200 KM 87,90 € pro Fahrzeug / Darüber hinaus berechnen wir 0,60 € pro gefahrenen Kilometer und Fahrzeug!

4. Allgemeine Pflichten des Kunden 

4.1 Beim Einsatz von Mitarbeiten von Hubers ist der Kunde dazu verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitssicherungsgesetzes und der BGV A2 einzuhalten. 
4.2 Die Mitarbeiter werden vor Beginn des Arbeitseinsatzes von dem Kunden in den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des Arbeitsplatzes unterrichtet. Der Kunde stellt die Schutzeinrichtungen sowie persönliche Schutzausrüstungen für die Mitarbeiter von Hubers zur Verfügung, soweit diese für den jeweiligen Arbeitsplatz erforderlich sind. 
4.3 Den Mitarbeitern von Hubers wird nach Absprache von Seiten des Kunden gestattet, sich Zutritt zu ihrem späteren Tätigkeitsort zu verschaffen, um sich von der Einhaltung sicherheitstechnischer und/oder arbeitsschutzrechtlicher Maßnahmen zu überzeugen. 
4.4 Der Kunde ist dazu verpflichtet, Arbeitsunfälle von Mitarbeiter unverzüglich Hubers darüber zu informieren, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII erfolgen kann. 
4.5 Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes sind von Seiten des Kunden verpflichtend einzuhalten. 
4.5 Die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind beim Einsatz der Mitarbeiter von Hubers vom Kunden verpflichtend einzuhalten.
Stand: 02.02.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verleih:

Für sämtliche Verträge gelten ausschließlich deren eigene Geschäftsbedingungen unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Rechtsgeschäfte mit Hubers Eventservice, soweit nicht gesonderte schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

Vertragsschluss:

Alle Angebote sind freibleibend. Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die von uns erhaltene Auftragsbestätigung rechtskräftig unterschrieben zurückschickt. 
Mietpreise
Es gelten ausschließlich die Mietpreise in den jeweils aktuellen Preisliste. Abweichungen hierzu bedürfen der gesonderten individuellen Vereinbarung.
Sämtliche Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Mietdauer einer Mieteinheit umfasst jeweils einen Zeitraum von drei Tagen. Dies gilt auch dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Sonntage und Feiertage werden nicht berechnet. Der Preis wird ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietgegenstände am Lager von Hubers Eventservice berechnet. Verpackungen, Versicherungen, Transportkosten und sonstige Kosten sind nicht enthalten.
Erfolgt die Rückgabe der Mietgegenstände nicht rechtzeitig innerhalb der regionalen Öffnungszeiten verlängert sich die Mietzeit um jeweils eine Mieteinheit, d.h. drei Tage, wobei Sonntage und Feiertage nicht mitgerechnet werden.
Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Vergütung berechnet.
Preisänderungen sind vorbehalten. 

Transport – Anlieferung – Abholung:

Der Transport wird separat nach Entfernung berechnet und gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür. Bei Anlieferung und Abholung des Mietgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Mietgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte der Mieter zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein, wird das Mietgut am Veranstaltungsort hinterlassen und der Mieter erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an.
Bei Übernahme beginnt die Haftung des Mieters. Es wird daher empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Nutzung, einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau, zu versichern.
Der Mieter stellt sicher, dass der Zugangsweg zum Anlieferungsort frei zugänglich ist. Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, trägt der Mieter die Schäden am Gelände oder an Gebäuden.
Sollte der Mieter Schäden an den Vermietartikeln feststellen, müssen diese innerhalb von 4 Stunden nach Erhalt der Ware beim Vermieter beanstandet werden.
Selbstabholung
Der Mieter muss bei Selbstabholung dafür Sorge tragen, dass der Transport vorschriftsmäßig geschieht und haftet für jedwede Schäden.
„Die Ware sollte nur in einem Fahrzeug transportiert werden, welches abhängig von Größe, Gewicht und Beschaffenheit, für den Transport dieser Ware geeignet ist.
Die Ware sollte im Fahrzeug durch angemessene Maßnahmen gegen Rutschen und Kippen gesichert werden, um Sie und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.“
Kostenpflichtige Zusatzleistungen
Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der Mietgegenstände sind nicht im Mietpreis enthalten.

Zahlungsbedingungen:

Der Gesamtrechnungsbetrag ist bei Übernahme der Ware fällig bzw. durch Vorauskasse zu begleichen.
Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld. Bei Neukunden kann eine Kaution erhoben werden, die bei Rückgabe der Ware und nach Warenkontrolle schnellstmöglich rückerstattet wird.
Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums gekündigt, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet. Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenreden haben keine Gültigkeit.
Bis 7 Tage vor Veranstaltung: 50% Stornokosten
Bis 4 Tage vor Veranstaltung: 60% Stornokosten
4 Tage vor Veranstaltung 90% Stornokosten Verzug
Gerät der Mieter mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug, ist Hubers Eventservice berechtigt, bei Zahlungsansprüchen Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins zu verlangen.

Haftung:

Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware. Die Rückgabe erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können. Dieser Prozess ist in unseren Qualitätsrichtlinien definiert und garantiert eine gewissenhafte und dokumentierte Arbeitsweise. Der Preis für Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Gegenstände ist wie folgt kalkuliert.
Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Wiederbeschaffungswert abzüglich Endreinigung und Mietpreis. Zusätzlich bleibt der Mieter verpflichtet, bis zur Durchführung der Wiederbeschaffung zuvor vereinbarten Mietpreis zu entrichten.
Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen.
Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Mieter ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen fällige Ansprüche aufzurechnen oder wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Der Mieter kann vielmehr nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen die Aufrechnung erklären.

Kündigung des Vertrages:

Hubers Eventservice ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass Mietgegenstände nicht vertragsgemäß verwendet werden und hierdurch einen Schaden erleiden. Für diesen Fall bleibt der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete zu bezahlen.
Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn Hubers entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder die Mietgegenstände nicht vollständig zur Verfügung stellen kann oder nicht vorrätige Mietgegenstände nicht durch Mietgegenstände gleicher Art und Güte zu ersetzen im Stande ist.
Farbabweichungen
Farbabweichungen zwischen der gelieferten Ware und Fotos in Druckvorlagen und / oder im Internetkatalog sind technisch bedingt und begründen keinen Mangel.
Urheberrecht
Der Vermieter behält sich das Recht vor Fotos und Videos von der Vermietware in Absprache mit dem Kunden vor Ort zu machen. Dabei werden jedoch nur die Vermietartikel abgelichtet, nicht jedoch Eigentum des Mieters.

Reinigung der Mietartikel:

Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass die Mietartikel sorgfältig behandelt werden. Diese müssen sortiert und ohne Essensreste zurückgegeben werden, so dass diese sofort maschinell gereinigt werden können.
Eine Nachberechnung übermäßig verschmutzter Artikel bleibt vorbehalten.
Textilien, wie z.B. Husse, müssen stets trocken zurückgegeben werden.

Gerichtsstand und anwendbares Recht:

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag einschließlich seiner Beendigung ist ausschließlich unser Geschäftssitz.
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Änderung der Geschäftsbedingungen:

Hubers behält sich das Recht vor die Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern und den Kunden schnellstmöglich zu informieren.
Stand: 12.02.2023


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